Fahrerlaubnisklassen
Führerscheinklassen - Krafträder
AM: Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge 49ccm max und eine bbH von 45 kmh
A1: Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
A2: Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt
A: Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge
Führerscheinklassen - Pkw
B: Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
BF17: Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter für Erlangung der Fahrerlaubnis: 17 Jahre
Schlüsselzahl B96: Kraftfahrzeuge und Anhänger, die in der Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500kg und 4.250 kg besitzen
Schlüsselzahl B196: Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse sowie 125er-Leichtkrafträder auch mit Beiwagen
Schlüsselzahl B197: Automatisch und manuell betriebene Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse mit Automatikprüfung .
BE: Fahrzeuge der Klasse B sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750kg und 3.500 kg
Führerscheinklasse - LKW
C1: Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg
C1E: Kombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C1 und einem Anhänger über 750 kg sowie Fahrzeug der Klasse B und ein Anhänger über 3.500 kg
C: Kraftfahrzeuge mit über 3.500 kg Gesamtmasse
CE: Kombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C und einem Anhänger über 750 kg
Führerscheinklassen - Bus
D1: Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zwischen 8 und 16 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen)
D1E: Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg
D: Kraftfahrzeuge, die mehr als 8 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen)
DE: Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg
Führerscheinklassen - Traktor
L: Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h bbH sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bbH
T: Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h bbH sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h bbH
Fahrschule Paul
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